Schwerpuntke:
– Rechtliche Grundlagen und Neuerungen durch das ElektroG3.
– Neue Geschäftsmöglichkeiten und Kooperationschancen.
– Beispiele und Erfahrungen aus der Praxis.
Zertifizierte Erstbehandlungsanlagen (EBA) und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) können seit 2022 eine Kooperation für die Vorbereitung zur Wiederverwendung eingehen. Dafür sind Regelungen zwischen den Akteuren vertraglich festzuhalten. Das ElektroG3 bestimmt, wie die Überlassung bzw. Übernahme der konkret geeigneten Elektro(nik)altgeräte (EAG) zu erfolgen hat. Bisher war die Sammlung und Rücknahme von EAG aus privaten Haushalten nur für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Vertreiber und Hersteller zulässig. Mit Inkrafttreten des ElektroG3 dürfen auch Erstbehandlungsanlagen eine Rücknahme- und Sammelstelle einrichten.
Die Neuerungen des ElektroG3 bieten unter anderem für EBA und für örE neue Geschäftsmöglichkeiten und Kooperationschancen insbesondere im Rahmen der Vorbereitung zur Wiederverwendung. Hier setzt die Veranstaltung an und bringt anhand von Beispielen aus der Praxis die Neuerungen des ElektroG3 näher.